Allgemeine Geschäftsbedingungen
XONIC Solutions GmbH, Wildparkstraße 3, 09247 Chemnitz (Deutschland)
Stand: 25.06.2026
§0 Geltung für Bestands- und Neuverträge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der ab dem 25.06.2026 geltenden Fassung gelten für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge über XONIC-SaaS-Pakete (Basic, Professional, Premium, Enterprise). Für vor dem 25.06.2026 geschlossene Verträge – insbesondere Kauf-Lizenzen, den bisherigen XONIC-Mietshop sowie einzeln gebuchte Support- und Update-Leistungen – gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen unverändert fort. Die Überleitung eines Bestandsvertrags auf ein SaaS-Paket erfolgt ausschließlich einvernehmlich; ein automatischer Wechsel findet nicht statt. Der Bestandsschutz umfasst den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang; ein Anspruch auf künftige Funktionen, Schnittstellen oder Weiterentwicklungen, die XONIC ausschließlich für die SaaS-Pakete bereitstellt, besteht nicht. XONIC ist berechtigt, einzelne Alt-Produkte und -Tarife mit angemessener Ankündigungsfrist (in der Regel zum Ende der jeweiligen Laufzeit) einzustellen. XONIC richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§1 Geltung
1A. Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Sie richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. XONIC Solutions GmbH (nachfolgend „XONIC") schließt Verträge ausschließlich mit den vorgenannten Personen.
1B. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als XONIC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn XONIC in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§2 Allgemein
2A. Für beide Parteien gelten die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen.
2B. Mit Abgabe einer Shopbestellung, der Annahme eines Angebotes, der Ausstellung einer Rechnung (welche als Kaufvertrag gilt), deren vorbehaltloser Zahlung oder der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2C. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
2D. Individuelle Vertragsabreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Abreden ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch XONIC maßgebend. Sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss abzugeben hat (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
2E. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Verträge, die Kommunikation und Dokumentationen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
§2F Definitionen
Shopsystem: Das Shopsystem von XONIC ist eine Softwarelösung, die es Kunden ermöglicht, einen Online-Shop zu betreiben. Diese Software umfasst Module für Produktverwaltung, Bestellabwicklung, Zahlungssysteme und weitere Funktionen, die für den Betrieb eines E-Commerce-Shops erforderlich sind.
Shopbestellung: Eine Shopbestellung bezeichnet den Prozess, bei dem ein Kunde über die Website www.xonic-solutions.de eine Bestellung eines Produkts oder einer Dienstleistung tätigt. Mit Abschluss einer Shopbestellung geht der Kunde einen verbindlichen, zur Zahlung verpflichtenden Vertrag ein.
Support-Zeitraum: Der Zeitraum, für den XONIC für ein digitales Produkt Sicherheitsupdates bereitstellt. Er beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ein (1) Jahr ab Bereitstellung der jeweiligen Softwareversion und kann durch einen kostenpflichtigen Supportvertrag verlängert werden, mindestens jedoch für den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Zeitraum.
§3 Pflichten des Kunden
3A. Der Kunde sichert zu, dass er mit der Wahl des Namens seiner Domain keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Namens-, Marken- oder Urheberrechte.
3B. Alle für die Realisierung des Webauftritts benötigten Daten werden zeitgerecht vom Kunden an XONIC übermittelt. Verantwortlich für den Inhalt der Webseiten ist allein der Kunde.
3C. XONIC behält sich vor, Aktionen/Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten, die Geschwindigkeit, die Auslastung oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden sowie das Hostingpaket aus wichtigem Grund zu kündigen.
3D. Verlangt der Kunde die Mitwirkung bei der Abtretung, Löschung oder Übertragung einer Domain (z. B. beim Providerwechsel), hat er sicherzustellen, dass die betreffende Änderung rechtmäßig ist. XONIC kann die schriftliche Einwilligung des betroffenen Endkunden verlangen. Der Kunde stellt XONIC von allen Ansprüchen frei, die ein Endkunde im Zusammenhang mit einer auf Weisung des Kunden vorgenommenen Änderung gegen XONIC erhebt.
3E. Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an der Erfüllung des Vertrages mitzuwirken, insbesondere alle notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen und einen zuständigen Ansprechpartner zu benennen. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung nicht nach und verursacht dadurch Verzögerungen, kann XONIC den dadurch entstehenden Mehraufwand nach den jeweils geltenden Stundensätzen abrechnen. Befindet sich der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung länger als 60 Tage in Annahmeverzug, ist XONIC berechtigt, die hierauf entfallende Vergütung zu verlangen; ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückabwicklung bereits geleisteter Zahlungen besteht für den Kunden insoweit nicht.
3F. Der Kunde sichert zu, dass sämtliches von ihm bereitgestelltes Material (Bilder, Texte, sonstige Inhalte) keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte. Der Kunde stellt XONIC von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Rechte durch das vom Kunden bereitgestellte Material entstehen.
§4 Durchführung / Bereitstellung
4A. Die Leistungen werden nach Zahlungseingang bereitgestellt bzw. durchgeführt.
4B. Verbindliche Fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen bei nicht von XONIC zu vertretenden Störungen sowie in Fällen höherer Gewalt.
4C. XONIC ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
4D. XONIC stellt Software, soweit im Lieferumfang enthalten, betriebsbereit auf einem entsprechenden Webaccount zur Verfügung. Eine Auslieferung auf Datenträger erfolgt nicht. Notwendige Zugangsdaten werden nach Zahlungseingang oder auf Nachfrage übermittelt.
4E. Eine Bestellung kann über die Internetseite, per E-Mail oder telefonisch aufgegeben werden. Als Zahlungsarten werden PayPal, Stripe, Rechnung oder Lastschrift akzeptiert.
4F. Sicherheitsupdates. XONIC stellt für digitale Produkte innerhalb des Support-Zeitraums (§2F) Sicherheitsupdates bereit, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist. Gesetzlich zwingende Aktualisierungs- und Bereitstellungspflichten (insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/2847 – Cyber Resilience Act, soweit anwendbar) bleiben unberührt und werden von XONIC erfüllt.
4G. Funktions- und Versionsupdates. Funktionsupdates, Versionswechsel und individuelle Anpassungen sind nicht Bestandteil der Sicherheitspflege nach §4F und werden nur auf Anfrage des Kunden erbracht. Für SaaS-Pakete (Verträge ab dem 25.06.2026) sind Funktions- und Versionsupdates im Paketpreis enthalten. Hierfür können gemäß der jeweils gültigen Preisliste zusätzliche Kosten entstehen. Lehnt der Kunde ein angefordertes oder empfohlenes Update aus Kostengründen ab oder spielt er ein bereitgestelltes Update nicht innerhalb angemessener Frist ein, trägt er die hieraus resultierenden Nachteile selbst; eine Haftung von XONIC für hierauf beruhende Schäden ist im Rahmen von §12 ausgeschlossen.
§5 Angebote, Leistungen, Umfang sowie Durchführung von Aufträgen
5A. Sämtliche Angebote von XONIC sind freibleibend und unverbindlich.
5B. Aufträge sind für XONIC verbindlich, sobald eine Rechnung ausgestellt oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung versendet wird. Die Ausstellung einer Rechnung stellt den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die bloße Abgabe eines Angebots gilt nicht als Auftragsannahme.
5C. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot, der Shopbestellung oder dem Vertrag nebst Anlagen.
5D. Soweit XONIC entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit für die Zukunft eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich daraus nicht.
5E. Bei Dienstleistungsverträgen ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, ein bestimmter Erfolg wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als Vertragsgegenstand vereinbart.
5F. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages muss XONIC nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann XONIC die zusätzlichen Leistungen mangels anderer Vereinbarung nach den jeweils geltenden Stundensätzen abrechnen.
5G. Art und Umfang der Support-Leistungen — insbesondere Erreichbarkeit, Geschäftszeiten und Reaktionszeiten — richten sich nach dem jeweils gebuchten Support-Paket gemäß der zugehörigen Leistungsbeschreibung Support (PDF) (Anlage zum Support-/Shopvertrag). Angegebene Reaktionszeiten bezeichnen die Zeit bis zur Erstreaktion innerhalb der dort definierten Geschäftszeiten und stellen keine Zusage einer bestimmten Bearbeitungs- oder Lösungszeit dar.
§6 Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen
6A. Genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6B. XONIC haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die XONIC nicht zu vertreten hat (z. B. unverschuldeter Geräteausfall, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Vorlieferanten). Solche Ereignisse verlängern die Leistungsfrist angemessen. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des §12.
6C. XONIC ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
§7 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Quellcodes, Software
7A. Aufträge für eigene Programmierung, Softwareentwicklung und Designarbeiten sind Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet sind.
7B. Alle Quellcodes, erstellte Software und Designs unterliegen, auch als Teilleistungen, dem Urheberrecht.
7C. Ohne Zustimmung von XONIC dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch in der Reproduktion abgeändert werden.
7D. XONIC darf Arbeiten, Programme und Designs ohne Zustimmung des Kunden weiterverwenden und für andere Kunden einsetzen, soweit hierdurch keine geheimhaltungsbedürftigen oder kundenindividuellen Inhalte des Kunden offengelegt werden.
7E. Der Kunde erwirbt mit Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die beauftragten Werke. Eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung von XONIC.
7F. Vervielfältigung oder Mehrfachnutzung bedürfen, soweit im Angebot nicht anders geregelt, der Einwilligung von XONIC und sind kostenpflichtig.
7G. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7H. Soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang gehören, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt; er darf diese weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
7J. XONIC behält sich Eigentum und Urheberrecht an allen überlassenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Anleitungen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Kunde darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch vervielfältigen oder außerhalb des Vertragszwecks nutzen.
7K. Der Kunde ist verpflichtet, von XONIC bereitgestellte Sicherheitsupdates innerhalb angemessener Frist einzuspielen. Gesetzlich zwingende Pflichten von XONIC bleiben unberührt (§4F).
§8 Preise, Honorare und Entgelte
8A. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Kunden haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8B. Abschlagszahlungen werden schriftlich vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die volle Vergütung vor Leistungserbringung fällig.
8C. Vom ursprünglichen Auftrag abweichende, vom Kunden veranlasste Änderungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8D. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8E. Die Preise für das XONIC Shopsystem betreffen Support, Bereitstellung, Hosting, Layoutanpassung, Entwicklung sowie weitere Dienstleistungen.
8F. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, bezieht sich die Supportzeit auf ein Jahr ab Bestelldatum für die erworbene Softwareversion. Für SaaS-Pakete (Verträge ab dem 25.06.2026) gilt abweichend: Support ist während der gesamten Vertragslaufzeit im Paketpreis enthalten.
§8G Preisanpassung bei laufenden Leistungen
8G-1. Recht zur Anpassung. XONIC ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen (z. B. SaaS-Pakete, Supportverträge, Mietshops, Hosting) nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, soweit sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren ändern (insbesondere Kosten für technische Infrastruktur, Lizenzkosten Dritter, Personal- und Lohnkosten, Kosten für Cyber-Sicherheit, allgemeine Verwaltungskosten, Inflation).
8G-2. Kostensymmetrie. XONIC ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, den Preis entsprechend anzupassen. Eine Erhöhung ist nur zur Deckung eingetretener Kostensteigerungen zulässig und darf nicht der Gewinnsteigerung dienen. Einsparungen sind mit Steigerungen zu verrechnen.
8G-3. Ankündigung. Die Preisanpassung wird dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten angekündigt.
8G-4. Zustimmungsfiktion. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht. Hierauf wird XONIC in der Ankündigung gesondert hinweisen.
8G-5. Sonderkündigungsrecht. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises innerhalb eines Kalenderjahres, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens außerordentlich kündigen.
§9 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
9A. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Überweisung), Rechnung, PayPal oder Stripe; in Ausnahmefällen per Lastschrift. Das Zahlungsziel bei Rechnung beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine Abschlagszahlung vereinbart wurde, ist die volle Vergütung vor Leistungserbringung fällig.
9B. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein Geschäftskonto von XONIC. Andere Zahlungsmittel (insbesondere Wechsel, Sachgüter oder die Abtretung von Forderungen an Dritte) werden nicht akzeptiert.
9C. Skonto wird nicht gewährt.
9D. Vom Eintritt des Verzuges an ist XONIC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2, § 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
9E. Der Kunde kann nur mit Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9F. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist XONIC nach vorheriger Ankündigung und angemessener Frist berechtigt, die Leistung einzustellen, den Account zu sperren oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Fall einer berechtigten Accountsperrung kann eine Sperr-/Entsperrgebühr in Höhe von 65,00 € zzgl. USt. in Rechnung gestellt werden; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
9G. Kommt der Kunde mit Mietbeiträgen in Verzug, kann XONIC den offenstehenden Mietzeitraum in einer Abschlussrechnung zusammenfassen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
§10 Eigentumsvorbehalt
10A. XONIC behält sich das Eigentum bzw. die übertragenen Rechte an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen und noch entstehenden Forderungen vor.
§11 Gewährleistung
11.0 Geschuldete Beschaffenheit. Die geschuldete Beschaffenheit der Leistung ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung bzw. dem vereinbarten Pflichtenheft. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck schuldet XONIC nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung – auch Dritter – stellen keine Beschaffenheitsangabe dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.
11A. Der Kunde hat die übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
11B. Bei berechtigten Mängelrügen leistet XONIC zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl von XONIC). Ist für die Nacherfüllung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dessen Mitwirkung. Schlägt die Nacherfüllung aus von XONIC zu vertretenden Gründen endgültig fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von §12.
11C. Beruhen Nachbesserungsarbeiten auf vom Kunden zu vertretenden Umständen (insbesondere falsche Angaben zur Hardware-/Softwareumgebung), werden die hierdurch veranlassten Arbeiten zusätzlich nach den geltenden Preisen berechnet.
11D. Gewährleistungs-/Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Kunden, Online-Schaltung des Onlineshops oder Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für arglistig verschwiegene Mängel, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie in den Fällen, in denen das Gesetz nach § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 oder § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11E. Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die nachweislich darauf beruhen, dass der Kunde die von XONIC gelieferte Webseite oder den Shop selbst oder durch Dritte verändert oder unsachgemäß bedient hat. Für vom Kunden nicht verursachte Mängel bleibt die Gewährleistung bestehen.
11F. Aufgrund unterschiedlicher Browser, Endgeräte und Betriebssysteme kann das Erscheinungsbild des Auftritts in Einzelfällen (insbesondere Farbwiedergabe, Bildschirmgrößen) vom festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartige technisch bedingte, vereinzelte Abweichungen besteht keine Mängelhaftung.
11G. XONIC gewährleistet eine Server-Erreichbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs von XONIC (höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht erreichbar ist, sowie angekündigte Wartungsfenster. XONIC kann den Zugang beschränken, soweit dies zur Sicherheit oder Integrität des Netzbetriebs erforderlich ist.
11H. Die eigenverantwortliche Aktualisierungspflicht des Kunden nach §4G und §7K bleibt unberührt. Gesetzlich zwingende Aktualisierungspflichten von XONIC (z. B. nach § 327f BGB bei etwaigen Verbraucherverträgen oder nach der Verordnung (EU) 2024/2847) bleiben unberührt und werden erfüllt; eine vertragliche Abbedingung erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Haftung
12A. XONIC haftet unbeschränkt
(a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
(b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
(d) im Umfang einer von XONIC übernommenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft sowie
(e) bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
12B. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung von XONIC auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12C. Im Übrigen ist die Haftung von XONIC für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet XONIC bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
12D. Haftungshöchstgrenze. Soweit die Haftung von XONIC nach §12B begrenzt ist, ist sie der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Nettovergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die im betreffenden Vertragsjahr vereinbarte Nettojahresvergütung. Diese Höchstgrenze gilt nicht in den Fällen des §12A.
12E. Soweit die Haftung von XONIC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von XONIC.
12F. XONIC haftet nicht für Schäden, die durch technische Einschränkungen der Datenkommunikation über das Internet, durch Inhalte oder Komponenten Dritter (z. B. vom Kunden generierte oder verlinkte Inhalte, Drittanbieter-Komponenten) oder durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden verursacht werden. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen des §12A und nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12G. XONIC haftet nicht für Schäden durch die Akzeptanz von 0-Euro-Transaktionen oder vergleichbaren Fehltransaktionen durch Dritte (einschließlich Zahlungsanbieter). Der Kunde ist verpflichtet, Buchhaltung und Zahlungseingänge regelmäßig zu überprüfen. §12A bleibt unberührt.
12H. Datensicherung. XONIC haftet bei der Verletzung von Datensicherungspflichten nur für den Schaden, der auch bei einer dem Kunden obliegenden, ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung (§19B) eingetreten wäre.
12I. Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten. Das Shopsystem enthält Komponenten Dritter (Open Source oder proprietär). XONIC wählt diese sorgfältig aus, übernimmt jedoch im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen keine über §12A bis §12D hinausgehende Haftung für Sicherheitslücken oder Konformitätsmängel solcher Komponenten.
12J. Produktsicherheit / Rückrufaktionen. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt XONIC dem Kunden Konformitätserklärungen und Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen (z. B. nach der Verordnung (EU) 2023/988 – GPSR) bereit. Leitet XONIC eine Rückruf- oder Sicherheitsmaßnahme ein, wirkt der Kunde unverzüglich mit und informiert betroffene Endkunden. XONIC haftet nicht für Schäden, die aus der Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstehen.
12K. Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dem Produkthaftungsgesetz oder einer von XONIC übernommenen Garantie beruhen, verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Mängelansprüche gilt vorrangig §11D.
§13 Freistellung
13A. Der Kunde stellt XONIC von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder auf inhaltlichen Fehlern der von ihm bereitgestellten Informationen beruhen, insbesondere wegen Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§14 Softwareentwicklungsaufträge, Programmierarbeiten
14A. Bei Aufträgen, die ganz oder teilweise die Entwicklung von Software zum Gegenstand haben, gilt ergänzend Folgendes.
14B. Grundlage der Verpflichtungen von XONIC sind die vom Kunden gemachten Angaben zu den gewünschten Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist der Kunde verantwortlich.
14C. XONIC entwickelt die Lösung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem anerkannten Stand der Technik und setzt sie in ein funktionsfähiges Programm um.
14D. Bei Kündigung durch den Kunden während der Entwicklungszeit rechnet XONIC die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig nach Aufwand ab. Geleistete Anzahlungen werden verrechnet; ein Überschuss wird erstattet, ein Mehrbetrag ist vom Kunden nachzuzahlen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15A. XONIC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des deutschen Datenschutzrechts. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten des Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrages ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.xonic-solutions.de/datenschutz . Diese Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB; bei Widersprüchen geht die Datenschutzerklärung in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
15B. Auftragsverarbeitung. Soweit XONIC im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere Hosting und Betrieb des Shopsystems) personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht den AGB in Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Endkunden verantwortlich.
15C. Jede Partei ist für die Einhaltung der sie treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich und stellt die jeweils andere Partei von Ansprüchen frei, die auf einer von ihr zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten beruhen.
§16 Barrierefreiheit
16A. Soweit der Kunde mit dem von XONIC gelieferten Shopsystem Dienstleistungen anbietet, die dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterliegen, obliegt die Einhaltung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen dem Kunden als Erbringer der Dienstleistung gegenüber seinen Endkunden.
16B. XONIC stellt das Shopsystem in einer technischen Ausgestaltung bereit, die einen barrierefreien Betrieb nach den anerkannten Standards (insbesondere WCAG in der jeweils maßgeblichen Fassung) grundsätzlich ermöglicht. Vom Kunden selbst eingestellte Inhalte, individuelle Anpassungen sowie nachträgliche Veränderungen am System liegen in der Verantwortung des Kunden. Konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit einzelner Funktionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§17 Vertragsschluss / Vertragslaufzeit / Kündigung
17A. Der Vertrag wird ausschließlich mit Kunden im Sinne von §1A geschlossen und, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten.
17B. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert er sich jeweils um die vereinbarte Zeit, höchstens um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
17C. Ist der XONIC-Mietshop Vertragsgegenstand, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte nach Wahl 6 oder 12 Monate im Voraus fällig. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem bestellten Tarif, längstens auf zwölf Monate.
17D. XONIC kann Verträge mit Laufzeit oder Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf kündigen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
17E. Kündigungen bedürfen der Textform.
17F. XONIC ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen die Rechte des Kunden aus der Registrierung.
§18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
18A. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts, soweit diese auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
18B. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von XONIC, derzeit Chemnitz.
18C. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Chemnitz. XONIC ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
§19 Sonstige Bestimmungen
19A. Referenzen, Eigenwerbung. XONIC darf auf den Seiten des Kunden einen dezenten, das Erscheinungsbild nicht störenden Link auf die Internetseite von XONIC platzieren und die Internetseiten des Kunden als Referenz darstellen, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
19B. Software und Datensicherung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßig Datensicherungen der Software bzw. Datenbank anzufertigen und aufzubewahren. Das XONIC Shopsystem unterliegt in seinen Open-Source-Bestandteilen den Bestimmungen der jeweils gültigen GNU-Lizenz. Die Software wird nach Zahlungseingang im Rahmen der Dienstleistung an den Kunden weitergegeben. Nicht der GNU-Lizenz unterliegende Teile (z. B. integrierte Zusatzsoftware, Design und Layout) dürfen ohne Absprache nicht an Dritte weitergegeben werden.
19C. Geheimhaltung. XONIC und der Kunde verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
19D. Kundenschutz / Wettbewerbsverbot. Der Kunde verpflichtet sich, das XONIC Shopsystem und darauf basierende Eigenentwicklungen nicht selbst oder durch Dritte als Shopsystem an Dritte zu vertreiben, zu vermieten oder zu lizenzieren, soweit dies wesentliche Teile des XONIC Shopsystems enthält. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages sowie für ein Jahr nach Vertragsende und ist auf den vorstehend beschriebenen Gegenstand beschränkt. Ausgenommen sind Reseller mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Die eigene Nutzung des Shopsystems durch den Kunden für eigene Online-Shops bleibt unberührt. Das Verbot der Weitergabe an Dritte nach §7H bleibt hiervon unberührt und gilt unbefristet.