
Im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ wird auf EU-Ebene ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt. Es ist mit weitreichenden Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern verbunden. Zum 1. Juli 2021 werden im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben. Steuerbeträge werden ab 10.000 Euro Netto-Umsatzlieferschwelle in einem EU Mitgliedsstaat direkt im jeweiligen Lieferland geschuldet.
Weiter Informationen finden Sie auch bei unserem Partner IT-Recht-Kanzlei.
IT Recht Kanzlei: EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel
IT Recht Kanzlei: Brutto-Preisunterschiede nach Steuersatz des Lieferlandes trotz Geoblocking-Verbot zulässig?
Als Betreiber eines XONIC Webshops die eine 10.000 Euro Netto-Umsatzlieferschwelle überschreiten sind diese Maßnahmen schnell umgesetzt. Sie haben aktuell 2 Möglichkeiten:
- Wir fügen per Skript alle EU Steuersätze und Länderzonen in Ihren Shop ein.
- Sie fügen die Steuersätze für Ihre Lieferländer wie folgt selbst ein:
zuerst Ihre Lieferlander als Länderzonen unter: Einstellungen -> Land/Steuer -> Länderzonen
dann die Steuersätze den Länderzonen zuweisen unter: Einstellungen -> Land/Steuer -> Steuersätze
Darüberhinaus bieten wir für Shops mit einer aktiven Support- & Updatelizenz die Möglichkeit an, diese Änderung bei Ihnen automatisch per Update am 1. Juli 2021 durchzuführen (verfügbar für alle XONIC Shops ab V2).
Das automatische Update der Steuersätze bitte anfordern, indem Sie ein Ticket eröffnen, eine Email schreiben oder uns telefonisch kontaktieren.
Um das automatische Mwst-Update zu erhalten benötigen Sie eine aktuellen Support- und Updatelizenz. Den Status Ihrer Lizenz sehen Sie direkt im XONIC Backend unter Dashboard ⟶ News / Informationen. Ist Ihre Lizenz ausgelaufen, können Sie diesen direkt hier verlängern.
Support- & Updatelizenz verlängern
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert.