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Rückgabebedingungen ist keine Widerrufsbelehrung

·Letzte Aktualisierung: 03.02.2023

In einem Fall bestellte eine Kundin ein Ledersofa bei einem Schweizer Online-Shop. Der Shop gab keine Widerrufsbelehrung, sondern Rückgabebedingungen, die eine Rückgabe ohne Gründe innerhalb von 14 Tagen ermöglichten. Der Shop erklärte auch, dass auf die Produkte zwei Jahre Garantie gewährt werden und dass Schweizer Recht gelten sollte. Nach einigen Monaten bemerkte die Kundin Mängel am Sofa und forderte den Händler auf, das Sofa abzuholen und den Kaufpreis zurückzuzahlen. Der Händler lehnte ab. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied, dass deutsches Recht anzuwenden sei und dass die Widerrufsbelehrung nicht eindeutig war. Das Gericht gab der Kundin Recht und ordnete den Rückzahlung des Kaufpreises an.

Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung des Online-Shops unklar und nicht verständlich war, da die Belehrung "Rückgabe" statt "Widerruf" verwendete. Daher begann die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Infolgedessen konnte die Käuferin den Vertrag sieben Monate später erfolgreich widerrufen.

Des Weiteren hatte der Online-Shop unzulässigerweise im Geschäftsbedingungen das Schweizer Recht und den Gerichtsstand in der Schweiz angegeben. Das Lugano-Übereinkommen, das die gerichtlichen Zuständigkeiten zwischen bestimmten Ländern regelt, erlaubte es der Kundin, die Klage an ihrem Wohnort, dem Hamburger Amtsgericht, zu erheben.

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