E-Recht

EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II): Was sich 2026 für Ratenkauf & Co. im Checkout ändert

09.06.2026·Autor: Stephan Dunger

Die EU modernisiert mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II, Richtlinie (EU) 2023/2225) die Spielregeln für Finanzierung im Online-Handel. Ab dem 20. November 2026 fallen auch zinsfreie Ratenmodelle, Kleinbeträge und kurze Zahlpausen unter strengere Pflichten. Für Sie als Händler heißt das: rechtzeitig den Checkout und die Zusammenarbeit mit Ihren Zahlungsdienstleistern prüfen.

Auf einen Blick

  • Was: Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) erweitert die Regeln für Verbraucherkredite im Online-Handel deutlich.
  • Ab wann: Die neuen Pflichten gelten ab dem 20. November 2026.
  • Wen es betrifft: Händler, die Ratenzahlung, „später bezahlen“ oder Finanzierungen über einen Zahlungsdienstleister anbieten.
  • Neu erfasst: auch Kleinbeträge, zinsfreie Ratenmodelle und kurze Laufzeiten bis drei Monate.
  • Wichtigste Pflichten: Kreditwürdigkeitsprüfung, klare vorvertragliche Informationen im Checkout, transparente Werbung und 14 Tage Widerrufsrecht.
20.11.2026
Stichtag: ab dann gelten die neuen Regeln
ab 0 €
Auch Kleinbeträge fallen künftig unter die Prüfpflicht
3
neu erfasste Zahlmodelle: Kleinkredite, zinsfreie Ratenzahlung, Kurzläufer
14 Tage
Widerrufsrecht bei Finanzierungen

Der Zeitplan im Überblick

20. November 2025
Nationale Umsetzung

Die EU-Mitgliedstaaten überführen die Richtlinie in nationales Recht. Die Weichen sind gestellt.

Jetzt
Vorbereitungsphase

Zahlarten, Verträge mit Zahlungsdienstleistern und den Checkout prüfen und anpassen.

20. November 2026
Geltungsbeginn

Die neuen Pflichten gelten verbindlich für Finanzierungen im Online-Handel.

Bisher und ab 2026 im Vergleich

Thema Bisher Ab 20. November 2026
Kleinbeträge Kredite bis 200 € oft ausgenommen ✓ Auch kleine Beträge sind erfasst
Zinsfreie Ratenzahlung meist ausgenommen ✓ reguliert wie verzinste Kredite
Kurze Laufzeiten bis 3 Monate oft ausgenommen ✓ erfasst
Kreditwürdigkeitsprüfung nicht durchgängig vorgeschrieben ✓ vor jedem Vertrag Pflicht
Vorvertragliche Infos knapp gehalten ✓ umfangreich und klar im Checkout
Werbung vergleichsweise frei ✓ strengere Transparenz- und Pflichtangaben

Was sich ändert

Auch kleine Beträge werden reguliert

Bisher waren Kleinkredite bis 200 € und Finanzierungen mit kurzer Laufzeit von den strengen Regeln ausgenommen. Künftig gelten die Pflichten auch für kleine Beträge von 30, 50 oder 99 €.

Für Sie als Händler: Prüfen Sie, welche Ihrer angebotenen Finanzierungen bislang als „Kleinbetrag“ unter die Ausnahme fielen – sie sind ab 2026 mit erfasst.

Zinsfreie Ratenzahlung zählt jetzt mit

Das klassische Modell „später bezahlen“ und zins- sowie gebührenfreie Ratenzahlungen fallen künftig ebenfalls unter die Richtlinie – bisher waren gerade diese Angebote weitgehend ausgenommen.

Für Sie als Händler: Beliebte „0 %“-Finanzierungen im Checkout brauchen künftig dieselben Pflichtangaben wie verzinste Kredite.

Kauf auf Rechnung – es kommt darauf an

Der reine Kauf auf Rechnung bleibt häufig ausgenommen, solange Sie die Zahlung selbst stunden. Sobald jedoch ein Zahlungsdienstleister für Ratenzahlung oder „später bezahlen“ zwischengeschaltet ist, greift das volle Regelwerk.

Für Sie als Händler: Entscheidend ist, wer die Finanzierung trägt. Klären Sie das pro Zahlart mit Ihrem Anbieter.

Mehr Transparenz im Checkout

Käufer müssen vor Vertragsabschluss klare, vorvertragliche Informationen zur Finanzierung erhalten – übersichtlich im Bestellprozess und zusätzlich dauerhaft abrufbar. Pauschale Werbeslogans wie „bequem in drei Raten zahlen“ ohne die nötigen Pflichtangaben sind nicht mehr zulässig.

Für Sie als Händler: Sowohl der Checkout als auch Werbeaussagen auf Produkt- und Aktionsseiten gehören auf den Prüfstand.

Kreditwürdigkeitsprüfung wird Pflicht

Vor jedem Finanzierungsvertrag ist eine dokumentierte Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgesehen – auch bei kleinen Beträgen. Wird automatisiert über eine Annahme oder Ablehnung entschieden, haben Kunden ein Recht auf eine zusätzliche Prüfung durch einen Menschen.

Für Sie als Händler: Diese Prüfung übernimmt in der Regel Ihr Zahlungsdienstleister. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit sauber geregelt und dokumentiert ist.

Faire Lösungen und längeres Widerrufsrecht

Bei Zahlungsschwierigkeiten müssen zunächst angemessene Lösungen wie Stundung, Ratenanpassung oder eine Laufzeitverlängerung angeboten werden, bevor gekündigt oder vollstreckt wird. Für die Finanzierung gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen – bei fehlerhaften Informationen verlängert es sich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Die Textform per E-Mail oder PDF genügt.

Für Sie als Händler: Klare, vollständige Angaben von Anfang an vermeiden lange Widerrufsfristen und spätere Konflikte.

Was XONIC-Kunden jetzt tun können

1

Zahlarten und Verträge prüfen

Sprechen Sie mit Ihren Zahlungsdienstleistern für Ratenzahlung und „später bezahlen“: Wer übernimmt welche Pflichten, und wie werden die vorvertraglichen Informationen bereitgestellt?

2

Pflichtinformationen sichtbar machen

Sorgen Sie dafür, dass die Finanzierungsinformationen klar im Bestellprozess erscheinen. XONIC unterstützt Sie bei der sauberen Einbindung dieser Hinweise im Checkout.

3

Werbung und Texte anpassen

Prüfen Sie Slogans, Banner und Produktseiten auf die nötigen Pflichtangaben. Wir helfen Ihnen, die Hinweise rechtssicher und dezent zu platzieren.

Häufige Fragen zur CCD II

Was ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)?

CCD II ist die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225). Sie erweitert die Regeln für Verbraucherkredite und bezieht künftig auch kleine Beträge, zinsfreie Ratenmodelle und kurze Zahlpausen mit ein.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die neuen Pflichten gelten ab dem 20. November 2026. Bis dahin sollten Händler ihre Zahlarten und ihren Checkout vorbereiten.

Welche Zahlarten sind betroffen?

Betroffen sind vor allem Ratenzahlung und „später bezahlen“ über einen Zahlungsdienstleister – einschließlich zinsfreier Modelle, kleiner Beträge und Laufzeiten bis zu drei Monaten.

Ist der Kauf auf Rechnung weiterhin erlaubt?

Ja. Der reine Kauf auf Rechnung bleibt häufig ausgenommen, solange Sie die Zahlung selbst stunden. Sobald jedoch ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet ist, gilt das volle Regelwerk.

Muss ich als Händler selbst die Kreditwürdigkeit prüfen?

In der Regel übernimmt die Kreditwürdigkeitsprüfung Ihr Zahlungsdienstleister. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit klar geregelt und die Prüfung dokumentiert ist.

Was muss sich in meinem Checkout ändern?

Die vorvertraglichen Finanzierungsinformationen müssen klar und vollständig im Bestellprozess erscheinen. Zusätzlich gehören Werbeaussagen zu Finanzierungen auf den Prüfstand. XONIC unterstützt Sie bei der Einbindung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Pflichten konkret gelten, hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihren Zahlungsdienstleistern ab. Einzelheiten können sich im finalen Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Richtlinie (EU) 2023/2225 (Verbraucherkreditrichtlinie) – EUR-Lex
  • Fachbeitrag „EU Consumer Credit Directive (CCD2)“ – e-commerce-magazin.de

Checkout fit für 2026 machen

Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam, welche Anpassungen Ihr Shop für die neue Verbraucherkreditrichtlinie braucht.

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Stephan Dunger
Über den Autor

Stephan Dunger

Lead Developer & Shopsystem-Experte · XONIC Solutions GmbH · Im Unternehmen seit 2012

Stephan Dunger gehört zu den Köpfen hinter dem XONIC Shopsystem. Seit 2012 entwickelt er die Plattform gemeinsam mit dem Team weiter – von der Datenbank über die Schnittstellen bis zum Checkout.

Programmierer aus Leidenschaft, technischer Kopf und Berater zugleich: Mit tiefem Know-how rund um Shopsysteme und E-Commerce verbindet Stephan die Tiefe eines Entwicklers mit dem Blick fürs große Ganze. Gemeinsam mit dem XONIC-Team prägt er die technische Ausrichtung, denkt Funktionen konsequent vom Nutzen des Händlers her und berät bei maßgeschneiderten Lösungen.

Das Ergebnis ist Software mit Gesicht: Kunden bekommen keinen anonymen Anbieter, sondern einen direkten Draht zu den Menschen, die XONIC entwickeln. Pragmatisch, schnell und auf Augenhöhe.

Kundenstimmen

Danke für diese tolle Zusammenfassung. Ich hoffe das viele Dinge direkt über die Payment Provider gelöst werden können.

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