Die EU modernisiert mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II, Richtlinie (EU) 2023/2225) die Spielregeln für Finanzierung im Online-Handel. Ab dem 20. November 2026 fallen auch zinsfreie Ratenmodelle, Kleinbeträge und kurze Zahlpausen unter strengere Pflichten. Für Sie als Händler heißt das: rechtzeitig den Checkout und die Zusammenarbeit mit Ihren Zahlungsdienstleistern prüfen.
Auf einen Blick
- Was: Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) erweitert die Regeln für Verbraucherkredite im Online-Handel deutlich.
- Ab wann: Die neuen Pflichten gelten ab dem 20. November 2026.
- Wen es betrifft: Händler, die Ratenzahlung, „später bezahlen“ oder Finanzierungen über einen Zahlungsdienstleister anbieten.
- Neu erfasst: auch Kleinbeträge, zinsfreie Ratenmodelle und kurze Laufzeiten bis drei Monate.
- Wichtigste Pflichten: Kreditwürdigkeitsprüfung, klare vorvertragliche Informationen im Checkout, transparente Werbung und 14 Tage Widerrufsrecht.
Der Zeitplan im Überblick
Nationale Umsetzung
Die EU-Mitgliedstaaten überführen die Richtlinie in nationales Recht. Die Weichen sind gestellt.
Vorbereitungsphase
Zahlarten, Verträge mit Zahlungsdienstleistern und den Checkout prüfen und anpassen.
Geltungsbeginn
Die neuen Pflichten gelten verbindlich für Finanzierungen im Online-Handel.
Bisher und ab 2026 im Vergleich
Was sich ändert
Auch kleine Beträge werden reguliert
Bisher waren Kleinkredite bis 200 € und Finanzierungen mit kurzer Laufzeit von den strengen Regeln ausgenommen. Künftig gelten die Pflichten auch für kleine Beträge von 30, 50 oder 99 €.
Für Sie als Händler: Prüfen Sie, welche Ihrer angebotenen Finanzierungen bislang als „Kleinbetrag“ unter die Ausnahme fielen – sie sind ab 2026 mit erfasst.
Zinsfreie Ratenzahlung zählt jetzt mit
Das klassische Modell „später bezahlen“ und zins- sowie gebührenfreie Ratenzahlungen fallen künftig ebenfalls unter die Richtlinie – bisher waren gerade diese Angebote weitgehend ausgenommen.
Für Sie als Händler: Beliebte „0 %“-Finanzierungen im Checkout brauchen künftig dieselben Pflichtangaben wie verzinste Kredite.
Kauf auf Rechnung – es kommt darauf an
Der reine Kauf auf Rechnung bleibt häufig ausgenommen, solange Sie die Zahlung selbst stunden. Sobald jedoch ein Zahlungsdienstleister für Ratenzahlung oder „später bezahlen“ zwischengeschaltet ist, greift das volle Regelwerk.
Für Sie als Händler: Entscheidend ist, wer die Finanzierung trägt. Klären Sie das pro Zahlart mit Ihrem Anbieter.
Mehr Transparenz im Checkout
Käufer müssen vor Vertragsabschluss klare, vorvertragliche Informationen zur Finanzierung erhalten – übersichtlich im Bestellprozess und zusätzlich dauerhaft abrufbar. Pauschale Werbeslogans wie „bequem in drei Raten zahlen“ ohne die nötigen Pflichtangaben sind nicht mehr zulässig.
Für Sie als Händler: Sowohl der Checkout als auch Werbeaussagen auf Produkt- und Aktionsseiten gehören auf den Prüfstand.
Kreditwürdigkeitsprüfung wird Pflicht
Vor jedem Finanzierungsvertrag ist eine dokumentierte Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgesehen – auch bei kleinen Beträgen. Wird automatisiert über eine Annahme oder Ablehnung entschieden, haben Kunden ein Recht auf eine zusätzliche Prüfung durch einen Menschen.
Für Sie als Händler: Diese Prüfung übernimmt in der Regel Ihr Zahlungsdienstleister. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit sauber geregelt und dokumentiert ist.
Faire Lösungen und längeres Widerrufsrecht
Bei Zahlungsschwierigkeiten müssen zunächst angemessene Lösungen wie Stundung, Ratenanpassung oder eine Laufzeitverlängerung angeboten werden, bevor gekündigt oder vollstreckt wird. Für die Finanzierung gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen – bei fehlerhaften Informationen verlängert es sich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Die Textform per E-Mail oder PDF genügt.
Für Sie als Händler: Klare, vollständige Angaben von Anfang an vermeiden lange Widerrufsfristen und spätere Konflikte.
Was XONIC-Kunden jetzt tun können
Zahlarten und Verträge prüfen
Sprechen Sie mit Ihren Zahlungsdienstleistern für Ratenzahlung und „später bezahlen“: Wer übernimmt welche Pflichten, und wie werden die vorvertraglichen Informationen bereitgestellt?
Pflichtinformationen sichtbar machen
Sorgen Sie dafür, dass die Finanzierungsinformationen klar im Bestellprozess erscheinen. XONIC unterstützt Sie bei der sauberen Einbindung dieser Hinweise im Checkout.
Werbung und Texte anpassen
Prüfen Sie Slogans, Banner und Produktseiten auf die nötigen Pflichtangaben. Wir helfen Ihnen, die Hinweise rechtssicher und dezent zu platzieren.
Häufige Fragen zur CCD II
Was ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)?
CCD II ist die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225). Sie erweitert die Regeln für Verbraucherkredite und bezieht künftig auch kleine Beträge, zinsfreie Ratenmodelle und kurze Zahlpausen mit ein.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die neuen Pflichten gelten ab dem 20. November 2026. Bis dahin sollten Händler ihre Zahlarten und ihren Checkout vorbereiten.
Welche Zahlarten sind betroffen?
Betroffen sind vor allem Ratenzahlung und „später bezahlen“ über einen Zahlungsdienstleister – einschließlich zinsfreier Modelle, kleiner Beträge und Laufzeiten bis zu drei Monaten.
Ist der Kauf auf Rechnung weiterhin erlaubt?
Ja. Der reine Kauf auf Rechnung bleibt häufig ausgenommen, solange Sie die Zahlung selbst stunden. Sobald jedoch ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet ist, gilt das volle Regelwerk.
Muss ich als Händler selbst die Kreditwürdigkeit prüfen?
In der Regel übernimmt die Kreditwürdigkeitsprüfung Ihr Zahlungsdienstleister. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit klar geregelt und die Prüfung dokumentiert ist.
Was muss sich in meinem Checkout ändern?
Die vorvertraglichen Finanzierungsinformationen müssen klar und vollständig im Bestellprozess erscheinen. Zusätzlich gehören Werbeaussagen zu Finanzierungen auf den Prüfstand. XONIC unterstützt Sie bei der Einbindung.
Quellen & weiterführende Informationen
- Richtlinie (EU) 2023/2225 (Verbraucherkreditrichtlinie) – EUR-Lex
- Fachbeitrag „EU Consumer Credit Directive (CCD2)“ – e-commerce-magazin.de
Checkout fit für 2026 machen
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