Mit XONIC 4.9.0 erscheint das erste Minor-Release seit der Reihe 4.8 – mit 20 neuen Funktionen und 46 Korrekturen. Bestimmendes Thema sind zwei neue europäische Informationspflichten, die ab dem 27. September 2026 gelten: die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und das EU-GARAN-Label. XONIC 4.9.0 bringt beides fertig eingerichtet mit – samt Prüfliste, mit der Sie den Stichtag in Ruhe vorbereiten.
- Gewährleistungsmitteilung – automatisch im Warenkorb, im Schnellwarenkorb, im Bestellabschluss und in der Bestellbestätigung.
- EU-GARAN-Label – erscheint erst, wenn Sie einen Artikel dafür freigeben.
- Prüfliste im Backend mit den Reitern „Kandidaten“ und „Befunde“ samt Massenfreigabe.
- Weitere Neuerungen – neues News-Layout, Doofinder mit Grundpreis und Warenkorb-Knopf, Beleg-PDFs per Schnittstelle.
- Stichtag 27.09.2026 – ohne Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz.
Was sich am 27. September 2026 ändert
Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, in Deutschland umgesetzt über Art. 246 und 246a EGBGB sowie § 312d BGB (verkündet am 05.02.2026, BGBl. 2026 I Nr. 28). Beide Pflichten gelten ohne Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz. Ausführlich erklärt sie unser Leitfaden „EU-Gewährleistungslabel“.
Pflicht 1: die harmonisierte Mitteilung
Jeder Shop muss eine amtliche Grafik der EU-Kommission zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen. Sie ist europaweit vorgegeben und darf nicht verändert werden.
XONIC blendet sie automatisch im Warenkorb, im Schnellwarenkorb, im Bestellabschluss und in der Bestellbestätigung ein – auf Wunsch zusätzlich als PDF im Mailanhang und auf der Produktseite.
Voreingestellt ist ein aufklappbarer Hinweis: ein Klick zeigt die vollständige Grafik. Wahlweise stellen Sie auf die dauerhaft sichtbare Variante um.
Pflicht 2: das EU-GARAN-Label
Das Label kennzeichnet gewerbliche Haltbarkeitsgarantien. Es gilt nur, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind: Die Garantie stammt vom Hersteller, läuft länger als zwei Jahre, ist kostenlos und deckt die gesamte Ware ab.
Technisch lässt sich das nicht ableiten, deshalb erscheint es nie automatisch: Sie geben es je Artikel frei und bestätigen dabei die Kriterien. Danach erscheint es auf der Produktseite, an jeder Position im Bestellabschluss und in der Bestellbestätigung.
Nach den Praxisleitlinien der EU-Kommission müssen Händler die Angaben nicht aktiv beim Hersteller erfragen. Die Pflicht entsteht erst, wenn der Hersteller sie bereitstellt.
Dieser Beitrag ordnet die technische Umsetzung ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie die Pflichten Ihr Sortiment betreffen, klären Sie bitte rechtlich.
Was Sie selbst tun müssen
Die Technik ist mit dem Update fertig. Was bleibt, ist redaktionelle Arbeit: die Freigabe der betroffenen Artikel. Damit sollten Sie früh beginnen – sonst steht am Stichtag korrekt eingerichtete Technik ohne freigegebene Artikel. Bewährter Ablauf: Update im Spätsommer, Freigabe in den Wochen darauf, Endkontrolle vor dem Stichtag.
Die Prüfliste im Backend
Der Reiter „Kandidaten“ zeigt Artikel mit über zwei Jahren Garantie, die noch nicht freigegeben sind – auf Wunsch gesammelt freigeben.
Der Reiter „Befunde“ listet freigegebene Artikel, bei denen das Label blockiert wird, mit Begründung. Diese Liste sollte am 27.09.2026 leer sein.
Massenpflege ist über JSON-API und CSV-Import möglich. Wie die Freigabe abläuft, zeigt der Leitfaden Schritt für Schritt.
Weitere Neuerungen in 4.9.0
Für Ihre Kunden sichtbar
- News-Bereich neu gestaltet – Übersicht, Artikelseiten, Startseiten-Teaser und die Box „Letzte News“ wurden modernisiert – neu mit Vorschaubildern.
- Doofinder: Grundpreis und Warenkorb – Der Feed enthält Grundpreis und auf Wunsch den Lagerbestand; Artikel lassen sich direkt aus der Suche in den Warenkorb legen. Danach einmal neu indexieren.
- Adressen mit Hausnummer-Zusatz – Gültige Adressen wurden abgewiesen, sobald hinter der Hausnummer ein Zusatz oder Satzzeichen stand – jetzt behoben.
- Bezahlung zuverlässiger – Rückmeldungen von VR Payment wurden auf verschlüsselten Installationen ausnahmslos verworfen – behoben. Auch der Schutz vor Doppelbelastungen wurde erweitert.
Für Ihre tägliche Arbeit
- Bestellliste: Merkmale wegblenden – Ein neuer Schalter blendet Produktmerkmale aus – auch im Ausdruck. Zugleich sind die Spaltenbreiten im Druck korrigiert.
- Gewinnkalkulation als Excel-Datei – Der Export liefert eine echte XLSX-Datei und eine Textfassung statt HTML mit der Endung .xls.
- Ticket-Anhänge: Archive erlaubt – ZIP und andere Komprimierformate werden angenommen. Bisher gingen sie still verloren – die Nachricht kam an, die Datei nicht.
- Beleg-PDFs über die Schnittstelle – Rechnungen, Lieferscheine und weitere Belege lassen sich abrufen – für Warenwirtschaft und Buchhaltung.
Wichtig für Bestandskunden
Zwei Punkte ändern bestehendes Verhalten – beides beabsichtigt und unmittelbar mit dem GARAN-Label verbunden.
Kaufland: Garantie nur noch nach Freigabe
Die Herstellergarantie wird nur noch für Artikel übertragen, die für das GARAN-Label freigegeben sind. Wer das Feld „Herstellergarantie (Jahre)“ gepflegt hat, muss diese Artikel einmalig freigeben – sonst entfällt die Übertragung.
Das ist gewollt: Die bloße Jahreszahl belegt die vier Kriterien nicht – erst Ihre Freigabe tut das.
Schnittstelle: Garantiedauer als Dezimalzahl
Die Garantiedauer erlaubt jetzt halbe Jahre (2,5) und wird deshalb als Dezimalzahl exportiert: Aus „5“ wird „5.0“.
Wenn Sie die JSON-Schnittstelle mit eigenen Programmen auslesen, prüfen Sie das bitte einmalig. Wer über Backend oder CSV-Import pflegt, ist nicht betroffen.
Verfügbarkeit und Update
- Die Funktionen stehen ab Shop-Version 4.9.0 zur Verfügung, also in allen Versionen der Reihe 4.9.x.
- Kundenshops erhalten das Update wie gewohnt über die Update-Funktion im Backend; XONIC unterstützt beim Einspielen.
- Wer eine ältere Version einsetzt, sollte das Update rechtzeitig vor dem 27.09.2026 einplanen – inklusive Zeit für die Artikel-Freigabe danach.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Angaben?
Ab dem 27. September 2026. Es gibt weder eine Übergangsfrist noch einen Bestandsschutz – die Angaben müssen ab diesem Tag im Shop stehen. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, in Deutschland umgesetzt über Art. 246 und 246a EGBGB sowie § 312d BGB.
Betrifft mich das überhaupt?
Die harmonisierte Mitteilung betrifft jeden Shop, der Waren an Verbraucher verkauft. Reine Dienstleistungen sind ausgenommen, bei digitalen Inhalten genügt der einfache Hinweis. Ob ein Käufer Verbraucher ist, entscheidet sich dabei nach der Sache und nicht nach dem Kontotyp – Einzelunternehmer, Vereine und gemischt Nutzende zählen trotz Firmenkonto dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Mitteilung und GARAN-Label?
Es sind zwei getrennte Pflichten. Die Mitteilung gilt für den gesamten Shop, beschreibt die gesetzliche Gewährleistung, ist inhaltlich vorgegeben und erscheint automatisch. Das GARAN-Label gehört zu einem einzelnen Artikel, kennzeichnet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und erscheint erst nach Ihrer Freigabe.
Wann braucht ein Artikel das GARAN-Label?
Wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind: Die Garantie deckt die gesamte Ware, läuft länger als zwei Jahre, ist für den Käufer kostenlos und wurde vom Hersteller mitgeteilt. Fehlt eine davon – etwa weil Akkus oder Verschleißteile ausgenommen sind – ist es keine Garantie im Sinne der Verordnung.
Ist es sicherer, das Label einfach wegzulassen?
Nein. Liegen die vier Voraussetzungen vor, gehört das Label an den Artikel – ein fehlendes Label ist dann selbst ein Verstoß. Die Prüfliste im Backend zeigt deshalb beide Richtungen: Artikel, die noch freigegeben werden müssten, und Artikel, bei denen die Freigabe aus einem konkreten Grund nicht greift.
Woran erkenne ich, dass ich fertig bin?
Am Reiter „Befunde“ der Prüfliste. Dort stehen freigegebene Artikel, bei denen das Label blockiert wird – jeweils mit Begründung. Diese Liste sollte zum Stichtag leer sein.
Warum steht die Mitteilung auch im Warenkorb?
Weil die Express-Zahlarten den Bestellabschluss überspringen: Wer über Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Amazon Pay kauft, sieht die Bestellübersicht nie. Damit die Angabe niemandem entgeht, erscheint sie im Warenkorb, im Schnellwarenkorb, im Bestellabschluss und in der Bestellbestätigung.
Muss ich die Garantie beim Hersteller erfragen?
Nach den Praxisleitlinien der EU-Kommission nicht. Die Pflicht entsteht, wenn Ihnen die Garantie mitgeteilt wurde – etwa im Datenblatt, in den Garantiebedingungen oder über Ihre Warenwirtschaft. Wie Sie die Angaben dann im Shop hinterlegen, zeigt der Leitfaden.
Quellen & weiterführende Informationen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 1. Oktober 2025 (ABl. L 2025/1960 vom 02.10.2025) – EUR-Lex
- Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU) – EUR-Lex
- Deutsche Umsetzung: Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts, BGBl. 2026 I Nr. 28 vom 05.02.2026 – Bundesgesetzblatt
- Praxisleitlinien der EU-Kommission zur Anwendung der Verordnung, Fassung vom 01.04.2026 (nicht bindend)
- Angrenzendes Thema: Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026 – ein Jahr mehr Gewährleistung bei Reparatur
Den Stichtag in Ruhe vorbereiten
Der Leitfaden erklärt beide Pflichten, die Einstellungen und die Freigabe je Artikel – auf Deutsch und Englisch.
Alle Änderungen der Version 4.9 stehen im Changelog.
Fragen zur Umsetzung? Schreiben Sie uns – wir stimmen Termin und Ablauf ab.