Steuern, Länderzonen und OSS einrichten
Der Shop berechnet die Umsatzsteuer aus der Steuerklasse des Artikels und dem Land, in das geliefert wird. Dieser Leitfaden zeigt, wie Steuerklassen, Steuersätze und Länderzonen zusammenspielen, wie Sie Steuersätze je EU-Land für das OSS-Verfahren anlegen, Firmenkunden mit USt-IdNr. ohne Umsatzsteuer beliefern und welche Steuerangaben auf Belegen und E-Rechnungen stehen.
Auf einen Blick
- Wo: unter Einstellungen → Land / Steuer mit den Seiten „Steuerklassen“, „Steuersätze“, „Länderzonen“, „Länder“ und „Bundesländer“.
- Formel: Steuerklasse des Artikels plus Länderzone des Lieferlandes ergibt den Steuersatz. Gehört ein Land zu keiner Zone mit Steuersatz, rechnet der Shop 0 Prozent.
- Ab Werk: „Normal“ mit 19 Prozent und „Ermäßigt“ mit 7 Prozent für die Zone „Europäische Union“, also für jedes EU-Land dieselben deutschen Sätze. Länder außerhalb der EU haben keinen Steuersatz.
- OSS: Die Länderzonen „EU - Österreich“, „EU - Frankreich“ usw. sind vorbereitet. Die Sätze der Zone „Europäische Union“ ziehen Sie auf „EU - Deutschland“ um und legen für jedes weitere EU-Land eigene Sätze an.
- Firmenkunden: Ohne Umsatzsteuer rechnet der Shop nur für Kundengruppen, die „von Steuer befreit“ sind. Die USt-IdNr.-Prüfung ordnet neue Konten automatisch einer solchen Gruppe zu.
In diesem Leitfaden
So berechnet der Shop die Steuer
Jeder Artikel hat eine Steuerklasse. Jeder Steuersatz verbindet eine Steuerklasse mit einer Länderzone. Der Shop sucht für das Land, in das geliefert wird, alle Zonen heraus, in denen es steht, und nimmt den Satz der passenden Steuerklasse.
Preise netto gespeichert
Artikelpreise speichert der Shop netto. Den Bruttopreis rechnet er bei jeder Anzeige mit dem Steuersatz des Lieferlandes aus. Ändern Sie einen Steuersatz, ändern sich deshalb sofort die Bruttopreise im Shop. Bestellungen speichern den Satz je Position und bleiben unverändert.
Welches Land zählt
Vor der Kasse rechnet der Shop für Gäste mit dem Land aus der Lieferlandvorauswahl, sonst mit dem Land Ihres Shops, für angemeldete Kunden mit dem Land ihrer Rechnungsadresse. Verbindlich ist die Kasse: Dort zählt die Lieferadresse, bei Bestellungen nur aus Downloads die Rechnungsadresse.
Was die Steuer aufhebt
Ist die Kundengruppe „von Steuer befreit“, rechnet der Shop 0 Prozent. Bei Abholung zählt die Shopadresse bzw. die gewählte Abholfiliale, sofern für deren Land ein Steuersatz angelegt ist. Für Firmenkunden mit USt-IdNr. bei Lieferung in ein anderes EU-Land gilt eine eigene Regel, siehe Firmenkunden mit USt-IdNr.
Beispiel: ein Artikel für 100,00 € netto in der Steuerklasse „Normal“
| Situation | Steuersatz | Bruttopreis |
|---|---|---|
| Lieferung nach Deutschland | 19 % aus der Zone „Europäische Union“ | 119,00 € |
| Privatkunde in Österreich, Auslieferungsstand | 19 % aus der Zone „Europäische Union“ | 119,00 € |
| Privatkunde in Österreich, OSS eingerichtet mit 20 % für „EU - Österreich“ | 20 % | 120,00 € |
| Kunde in der Schweiz | keine Zone mit Steuersatz, 0 % | 100,00 € |
| Firmenkunde in Österreich, Kundengruppe „ja, wenn Ust-ID mit Versandland übereinstimmt“, USt-IdNr. mit „ATU“ | 0 % | 100,00 € |
Die Zahlen sind Beispielwerte. Die tatsächlichen Sätze der EU-Länder veröffentlicht die EU-Kommission in ihrer Datenbank „Taxes in Europe“.
Steuerklassen
Die Steuerklasse sagt, welche Art von Satz ein Artikel bekommt, zum Beispiel den normalen oder den ermäßigten. Die Prozentzahl steht nicht an der Klasse, sondern an den Steuersätzen.
Klassen pflegen
Unter Einstellungen → Land / Steuer → Steuerklassen stehen ab Werk „Normal“ und „Ermäßigt“. Mit „Einfügen“ legen Sie weitere Klassen an, etwa für Dienstleistungen oder Artikel mit eigenem Satz. Felder: „Name der Steuerklasse“, „Beschreibung“ und „Standard“.
Die Liste zeigt je Klasse die „Produktanzahl“ und in der Zeile „ohne Steuersatz“ die Artikel, denen gar keine Klasse zugeordnet ist. Solche Artikel verkauft der Shop überall ohne Umsatzsteuer.
Klasse am Artikel
Im Artikel wählen Sie die Klasse im Reiter „Preise“ im Feld „Steuersatz“. Neue Artikel bekommen die Klasse, die als „Standard“ markiert ist. Ab Werk ist das „Normal“.
Viele Artikel auf einmal stellen Sie unter Produkte → Quick Updates um, wenn dort unter Einstellungen → Allgemein → Quick Updates „Steuerklasse des Produktes bearbeiten“ eingeschaltet ist, oder per CSV-Import.
Steuersätze
Ein Steuersatz gilt für genau eine Steuerklasse in genau einer Länderzone. Für jede Kombination aus Klasse und Zone, in der Sie verkaufen, braucht es einen Satz.
Unter Einstellungen → Land / Steuer → Steuersätze legen Sie mit „Einfügen“ einen Satz an oder öffnen einen vorhandenen zum Bearbeiten.
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| „Name der Steuerklasse“ | die Klasse, für die der Satz gilt |
| „Steuerzone“ | die Länderzone, für deren Länder der Satz gilt |
| „Steuersatz“ | der Prozentsatz, zum Beispiel 19 oder 5.5 |
| „Beschreibung“ | freier Text, zum Beispiel „MwSt. 20 % Österreich“; Sie sehen ihn nur in der Bearbeitungsmaske, die Liste zeigt Klasse, Zone und Satz |
| „Priorität“ | Sätze derselben Klasse und Priorität, die für ein Land gelten, zählt der Shop zusammen. Sätze mit verschiedener Priorität rechnet er nacheinander auf. Im Normalfall steht hier überall 1. |
| „Faktor zur Änderung des Nettopreises (Standard 1)“ | nur sichtbar, wenn unter Einstellungen → Allgemein → Grundeinstellungen „Steuer Netto Faktor benutzen“ eingeschaltet ist. Der Shop multipliziert den Nettopreis vor der Steuer mit diesem Faktor, siehe gleiche Bruttopreise. |
Ab Werk hängt der Satz „Normal“ mit 19 % an der Zone „Europäische Union“; der Hinweis neben „Priorität“ erinnert daran, dass Sätze gleicher Priorität addiert werden. Zum Vergrößern anklicken.
Länderzonen und Länder
Eine Länderzone fasst Länder zusammen, für Steuersätze ebenso wie für Versandarten und Zahlarten. Welche Länder Kunden überhaupt wählen können, steht im Leitfaden Versand & Lieferung.
Die Zonen ab Werk
- „Europäische Union“ mit allen 27 Mitgliedstaaten. Hier hängen ab Werk die Sätze 19 und 7 Prozent.
- „EU - Deutschland“, „EU - Österreich“ … „EU - Zypern“: je ein Land, ab Werk ohne Steuersatz. Sie sind für das OSS-Verfahren gedacht.
- „Außerhalb Europäische Union“ mit den übrigen europäischen Ländern wie der Schweiz, Norwegen und Großbritannien, ohne Steuersatz.
- „Europa komplett“ und „Rest der Welt“, ohne Steuersatz.
Die EU-Zone hat eine Sonderrolle
An der Zone „Europäische Union“ erkennt der Shop, welches Land zur EU gehört. Davon hängen die steuerfreie Lieferung an Firmenkunden, der Hinweis auf der Rechnung, die Steuerkategorie der E-Rechnung und der Zollhinweis ab. Diese Zone muss deshalb alle Mitgliedstaaten enthalten, auch wenn Sie die Steuersätze für OSS woanders anlegen.
Ausschnitt der Länderzonen: „Europäische Union“ enthält alle 27 Mitgliedstaaten, die Zonen „EU - …“ je ein Land für das OSS-Verfahren. Zum Vergrößern anklicken.
Schutz der Steuerzonen
- Name und Beschreibung der Standardzonen lassen sich nicht ändern, löschen lassen sie sich nicht. Sortierung und Statistik-Einstellung bleiben frei. Für eine eigene Variante kopieren Sie eine Zone mit „Kopieren“.ab 4.9.4
- Hängt ein Steuersatz an einer Zone, ist ihre Länderliste gesperrt. Die Maske zeigt dann „Die Länderzuordnung dieser Zone ist gesperrt, weil Steuersätze davon abhängen.“ Für die Zone „Europäische Union“ gilt das immer.ab 4.9.4
- Dasselbe Land zweimal in derselben Zone lehnt die Maske ab, weil der Steuersatz sonst doppelt gerechnet würde. Ältere doppelte Einträge entfernt der Shop beim automatischen Datenbankabgleich.
Wo die Daten es zulassen, trägt der Knopf „Fehlende Länder eintragen“ im Health-Check die fehlenden Mitgliedstaaten nach.ab 4.10
Lieferung ins EU-Ausland
Ab Werk berechnet der Shop für Privatkunden in allen EU-Ländern die deutschen Sätze. Ob das für Sie richtig ist, hängt davon ab, ob Sie mit den Sätzen der Lieferländer abrechnen müssen oder wollen.
Was das Gesetz sagt
Verkaufen Sie Ware an Privatkunden in einem anderen EU-Land, liegt der Ort der Lieferung nach § 3c UStG dort, wo die Ware ankommt. Das gilt nicht, wenn Sie nur in Deutschland ansässig sind und Ihre Fernverkäufe in andere EU-Länder insgesamt 10.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht überschreiten (§ 3c Abs. 4 UStG).
Die ausländische Umsatzsteuer melden Sie dann gesammelt über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 18j UStG). Ob Sie darunter fallen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Was Sie im Shop tun
- Deutsche Sätze für die ganze EU: nichts ändern. Die Sätze hängen ab Werk an der Zone „Europäische Union“.
- Sätze der Lieferländer (OSS): die Sätze je EU-Land anlegen, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.
- Firmenkunden mit USt-IdNr.: unabhängig davon über eine steuerbefreite Kundengruppe, siehe Firmenkunden mit USt-IdNr.
OSS einrichten: Steuersätze je EU-Land
Die Länderzonen für jedes EU-Land sind vorbereitet. Sie ziehen die vorhandenen Sätze von der Zone „Europäische Union“ auf „EU - Deutschland“ um und legen für jedes weitere Land eigene Sätze an. So bekommt jedes Land seinen Satz aus genau einer Zone.
- Die aktuellen Normal- und ermäßigten Sätze der Länder ermitteln, in die Sie liefern, und mit Ihrer Steuerberatung abstimmen, welche Ihrer Artikel welchen Satz bekommen.
- Unter Einstellungen → Land / Steuer → Steuersätze den Satz „Normal“ der Zone „Europäische Union“ öffnen, bei „Steuerzone“ „EU - Deutschland“ wählen und speichern. Dasselbe für „Ermäßigt“ und jede weitere Klasse, die an der EU-Zone hängt.
- Für jedes weitere EU-Land mit „Einfügen“ je Steuerklasse einen Satz anlegen: Steuerklasse „Normal“, Steuerzone „EU - Österreich“, Steuersatz, Beschreibung, Priorität 1. Danach „Ermäßigt“ für dieselbe Zone usw.
- Prüfen: An der Zone „Europäische Union“ hängt kein Satz mehr, jedes EU-Land, in das Kunden bestellen können, hat für jede Klasse genau einen Satz. Ein EU-Land ohne Satz bekäme 0 %.
- Im Shop testen: als Gast in der Lieferlandvorauswahl ein Land wählen und den Preis eines Artikels vergleichen, danach eine Testbestellung mit Lieferadresse in diesem Land bis zur Bestellübersicht durchspielen.
Nach der Umstellung hat jedes Land je Steuerklasse genau einen Satz, an der Zone „Europäische Union“ hängt keiner mehr (Beispielwerte). Zum Vergrößern anklicken.
Gleiche Bruttopreise in allen Ländern
Mit OSS ändern sich die Bruttopreise je Land, weil der Shop netto speichert: 100,00 € netto ergeben 119,00 € in Deutschland und 120,00 € in Österreich. Soll der Bruttopreis überall gleich bleiben, schalten Sie unter Einstellungen → Allgemein → Grundeinstellungen „Steuer Netto Faktor benutzen“ ein.
Dann tragen Sie am Steuersatz des Landes bei „Faktor zur Änderung des Nettopreises“ einen Faktor ein, zum Beispiel für 20 % statt 19 % den Wert 1,19 / 1,20 = 0.991667. Der Shop rechnet den Nettopreis damit herunter, der Bruttopreis bleibt 119,00 €.
Steuersätze in der Lieferlandvorauswahl zeigen
Mit Einstellungen → Checkout → Versand/Verpackung → Lieferlandvorauswahl: MwSt-Sätze anzeigen zeigt das Fenster für Gäste zu jedem Land die Sätze Ihrer aktiven Artikel, zum Beispiel „10 % / 20 %“. Das gilt nur für Kundengruppen mit Bruttopreisen. Mehr zur Lieferlandvorauswahl im Leitfaden Versand & Lieferung.ab 4.9.124
Firmenkunden mit USt-IdNr.
Ohne Umsatzsteuer rechnet der Shop nur, wenn der Kunde in einer Kundengruppe ist, die von der Steuer befreit ist. Die USt-IdNr. allein ändert den Steuersatz nicht.
Was das Gesetz verlangt
Steuerfrei ist eine Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land nach § 6a UStG unter anderem nur, wenn die Ware in das andere EU-Land gelangt und der Kunde eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet. Die Befreiung entfällt, wenn Sie die Lieferung nicht richtig in der Zusammenfassenden Meldung angeben (§ 4 Nr. 1b UStG).
Die Rechnung muss Ihre USt-IdNr. und die des Kunden enthalten (§ 14a Abs. 3 UStG). Name und Anschrift zu einer Nummer bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern (§ 18e UStG).
Die Kundengruppe entscheidet
Unter Kunden → Kundengruppen hat jede Gruppe das Feld „Kundengruppe von Steuer befreit“:
- Nein: normale Steuer.
- „ja, wenn Ust-ID mit Versandland übereinstimmt (nur EU-Länder)“: 0 %, wenn in ein anderes EU-Land als Ihres geliefert wird und die USt-IdNr. der Rechnungsadresse mit dem Länderkürzel des Lieferlandes beginnt (Griechenland: EL). Bei Lieferung nach Deutschland, bei Abholung und bei abweichendem Kürzel rechnet der Shop normal.
- Ja: 0 % für jede Lieferung, auch nach Deutschland. Diese Stufe ist für Sonderfälle gedacht, nicht für EU-Firmenkunden.
Die Gruppe „Händler EU Ausland“ zeigt Nettopreise und rechnet 0 %, wenn in ein anderes EU-Land geliefert wird und die USt-IdNr. zum Lieferland passt. Zum Vergrößern anklicken.
Prüfung der USt-IdNr. und automatische Zuordnung
Die Regeln stehen unter Einstellungen → Checkout → UsSt. ID Validierung:
| Einstellung | Wirkung |
|---|---|
| „Überprüfung der Steuernummer“ | prüft eine eingegebene USt-IdNr. beim EU-Prüfdienst VIES und vergleicht ihr Länderkürzel mit dem Land der Adresse. Bestätigt wird nur, dass die Nummer gültig ist, nicht, dass sie zur eingegebenen Firma gehört. |
| „Automatische Händlerzuordnung Inland“ | Gruppe für neue Konten mit gültiger USt-IdNr. und Adresse im Land Ihres Shops. Ab Werk „Händler Inland“: Nettoanzeige, aber normale Steuer. |
| „Automatische Händlerzuordnung Ausland“ | Gruppe für neue Konten mit gültiger USt-IdNr. aus einem anderen Land. Ab Werk „Händler EU Ausland“. |
| „Automatische Händlerzuordnung auch ohne gültige Prüfung der Umsatzsteuernummer“ | ordnet auch zu, wenn der Prüfdienst nicht erreichbar ist oder die Prüfung ausgeschaltet ist. Ab Werk aus. Dann genügt eine Nummer mit der Mindestlänge. |
| „Zeichenanzahl der Steuernummer“ | Mindestlänge der Nummer, ab Werk 8 |
| „Ust.-ID Pflichtfeld an/aus“ unter Einstellungen → Checkout → Kundendetails | macht die USt-IdNr. zum Pflichtfeld. Der Wert „company“ verlangt sie nur beim Kontotyp „Firma“.ab 4.10 |
| „Kundengruppe für Firmen bei der Kontoanlage“ | ordnet Konten mit Kontotyp „Firma“ einer Gruppe zu. Eine Gruppe, die mit „Ja“ von der Steuer befreit ist, wendet der Shop dabei nie an.ab 4.10 |
Bei den Händlerzuordnungen zeigt die Liste die Nummer der Kundengruppe (1 = „Händler Inland“, 2 = „Händler EU Ausland“); „Kundengruppe für Firmen bei der Kontoanlage“ kommt ab 4.10 in diese Gruppe. Zum Vergrößern anklicken.
Ab Werk: „Händler EU Ausland“
Neue Shops legen die Gruppe „Händler EU Ausland“ mit „ja, wenn Ust-ID mit Versandland übereinstimmt“ an. In älteren Shops steht dort oft „Ja“. Prüfen Sie die Einstellung: Mit „Ja“ kauft ein Kunde mit beliebiger gültiger EU-Nummer auch bei Lieferung nach Deutschland ohne Umsatzsteuer.ab 4.9.103
Firmenkunde ohne befreite Gruppe
Ist ein angemeldeter Kunde nicht in einer befreiten Gruppe, liefern Sie aber in ein anderes EU-Land und trägt seine Rechnungsadresse Firma und USt-IdNr., rechnet der Shop den Satz Ihres Shoplandes und nicht den Satz des Lieferlandes. Die Sätze der Lieferländer sind für Verkäufe an Privatkunden gedacht.
Eine bereits angelegte Bestellung stellen Sie im Bestelleditor um: Bei „Kundengruppe“ die befreite Gruppe wählen, die USt-IdNr. bei der Rechnungsadresse prüfen und speichern. Der Shop leitet die Steuerbefreiung aus der Gruppe der Bestellung ab. Wie Sie Bestellungen bearbeiten, steht im Leitfaden Bestellungen bearbeiten.ab 4.9.25
Drittland und Schweiz
Für Länder außerhalb der EU ist ab Werk kein Steuersatz angelegt. Der Shop zeigt Kunden dort deshalb die Nettopreise und berechnet keine Umsatzsteuer.
Liefern in die Schweiz
Die Schweiz steht in der Zone „Außerhalb Europäische Union“. Damit Kunden sie wählen können, braucht diese Zone eine „Sortierung in der Länderbox“ über 0, und eine Versandart muss in die Schweiz liefern. Beides beschreibt der Leitfaden Versand & Lieferung. In der Lieferlandvorauswahl erhalten Gäste für Länder außerhalb der EU einen Zollhinweis.
Steuerlich
Lieferungen in ein Land außerhalb der EU können als Ausfuhrlieferung steuerfrei sein (§ 4 Nr. 1a UStG). Die Voraussetzungen, vor allem den Nachweis der Ausfuhr, und die Einfuhrumsatzsteuer im Zielland klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Für Leistungen, die auch bei Kunden außerhalb der EU mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen sind, siehe Dienstleistungen.
Dienstleistungen
Für Dienstleistungen gilt eine eigene Regel, wo sie steuerbar sind. Im Shop kennzeichnen Sie sie am Artikel und geben ihnen bei Bedarf eine eigene Steuerklasse.
Was das Gesetz sagt
Nach § 3a UStG ist eine Dienstleistung an ein Unternehmen grundsätzlich dort steuerbar, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt, an Privatpersonen grundsätzlich dort, wo Sie Ihr Unternehmen betreiben. Für viele Leistungen gibt es Ausnahmen. Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern verlangt die Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG). Welche Regel für Ihre Leistung gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Im Shop
- Kennzeichnen: im Artikel im Reiter „Allgemein“ „Dienstleistungsprodukt“ einschalten. Der Shop druckt dann bei steuerbefreiten Lieferungen den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft statt des Hinweises zur innergemeinschaftlichen Lieferung und setzt in der E-Rechnung die passende Kategorie. Ist unter Einstellungen → Checkout → Download „Download von Produkten aktivieren“ eingeschaltet, behandelt der Shop auch Artikel mit Gewicht 0 so. Pflegen Sie für Ware deshalb ein Gewicht.
- Fester Satz unabhängig vom Lieferland: eine eigene Steuerklasse anlegen, zum Beispiel „Dienstleistung“, und ihren Satz an eine Zone hängen, die alle betroffenen Länder enthält. Die Länder dürfen für diese Klasse in keiner weiteren Zone einen Satz haben.
Das Kennzeichen „Dienstleistungsprodukt“ wirkt auch auf das Widerrufsrecht. Was dabei gilt, steht im Leitfaden Widerrufsbutton.
Netto, Brutto und der Preishinweis
Ob Kunden Netto- oder Bruttopreise sehen, legen Sie für den ganzen Shop und je Kundengruppe fest. Darunter steht ein Hinweis zu Umsatzsteuer und Versandkosten.
Netto oder brutto
- Ganzer Shop: Einstellungen → Allgemein → Grundeinstellungen → Umsatzsteuer im Shop ausweisen. Mit „false“ sehen alle Kunden Nettopreise.
- Je Kundengruppe: unter Kunden → Kundengruppen „Preisausgabe“ netto oder brutto. Ab Werk sehen „Endkunden“ brutto, die beiden Händlergruppen netto.
- Die Nettoanzeige ändert nur die Darstellung. Umsatzsteuer berechnet der Shop weiter, solange die Gruppe nicht von der Steuer befreit ist.
Rundung bei Nettoanzeige
Mit Einstellungen → Allgemein → Grundeinstellungen → Rundung der Netto-Einzelpreise bei Nettopreis-Anzeige auf „exact“ zahlen Netto- und Bruttokunden für dieselbe Menge denselben Betrag. Neue Shops starten mit „exact“, bestehende behalten „legacy“. Mehr zu Preisen je Kundengruppe steht im Leitfaden „Preise & Kundengruppen“.ab 4.9.47
Der Hinweis unter dem Preis
Einstellungen → Checkout → Versand/Verpackung → Preisauszeichnung (Steuer- und Versandkostenhinweis) legt fest, was unter jedem Preis steht. Bei Bruttoanzeige beginnt der Steuerhinweis mit „inkl.“, bei Nettoanzeige mit „zzgl.“.
| Wert | Anzeige unter dem Preis |
|---|---|
0 | kein Hinweis |
1 | nur der Steuerhinweis mit Steuersatz, etwa „inkl. 19% USt.“ |
2 | nur der Versandkostenhinweis |
3 | Steuer- und Versandkostenhinweis mit Steuersatz (Vorgabe) |
4 | ein Sternchen am Preis, der Hinweis steht gesammelt im Fußbereich |
5 | Steuer- und Versandkostenhinweis ohne Steuersatz |
6, 7 | wie 1 bzw. 3, mit dem Zusatz zur Differenzbesteuerung für alle Artikel |
Mit der Preisauszeichnung 3 steht unter dem Preis der Steuerhinweis mit Satz und der Hinweis auf die Versandkosten, hier für einen Gast mit Lieferland Deutschland. Zum Vergrößern anklicken.
Den Wortlaut der Hinweise ändern Sie unter Tools → xoLanguage, zum Beispiel die Bezeichnung „USt.“. Gegenüber Verbrauchern verlangt die Preisangabenverordnung Gesamtpreise und im Online-Handel den Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob Versandkosten hinzukommen (§ 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 PAngV).
Die Steuerzeile der Bestellsumme heißt bei Bruttoanzeige „enthaltene USt.“, bei Nettoanzeige „zzgl. USt.“, jeweils mit dem Satz. Das Wort davor schalten Sie unter Einstellungen → Checkout → Zusammenfassung im Modul der Umsatzsteuer mit „Präfix anzeigen“ ab.
Steuer auf Versandkosten
Versandkosten bekommen den Steuersatz der Versandart, gerechnet für das Lieferland. Mit OSS gilt auch dort der Satz des Lieferlandes.
Steuersatz der Versandart
Unter Einstellungen → Checkout → Versandarten hat jede Versandart das Feld „Steuersatz“ mit einer Steuerklasse. Ohne Klasse sind die Versandkosten steuerfrei.
Satz nach dem Warenkorb
Mit Einstellungen → Checkout → Versand/Verpackung → Versandsteuer automatisch berechnen bekommen die Versandkosten den Steuersatz, auf den der größte Teil des Warenwerts entfällt. Bei Versandarten mit Preistabelle bleibt der Bruttobetrag der Versandkosten dabei gleich. Ob diese Aufteilung für gemischte Warenkörbe zu Ihrer Buchhaltung passt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Steuerhinweise auf Belegen
Steht in der Rechnungsadresse eine USt-IdNr., druckt der Shop sie auf die Belege. Bei Lieferung ins Ausland ohne ausgewiesene Steuer kommt ein Hinweis zur steuerlichen Behandlung dazu.
| Fall | Hinweis auf dem Beleg (Auslieferungstext) |
|---|---|
| Lieferung in ein anderes EU-Land, nur Ware | „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. §4 Nr. 1b i.V.m. §6a UStG / VAT exempt intra-Community supply“ |
| Lieferung in ein anderes EU-Land, nur Dienstleistungsprodukte | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b UStG / Reverse charge“ |
| Ware und Dienstleistungen gemischt | beide Texte untereinander |
| Lieferung in ein Land außerhalb der EU | der Text zur Steuerschuldnerschaft |
Bei steuerfreier Lieferung an eine Firma in einem anderen EU-Land steht der Hinweis über der USt-IdNr. des Kunden, eine Steuerzeile fehlt (Beispieldaten). Zum Vergrößern anklicken.
Wann der Hinweis erscheint
Die Rechnungsadresse trägt eine USt-IdNr., das Lieferland ist nicht Ihr Shopland, und der Beleg weist keine Steuer aus. Weist der Beleg Steuer aus, etwa weil das Länderkürzel der Nummer nicht zum Lieferland passt, entfällt der Hinweis.ab 4.9.81
Hinweis anpassen oder abschalten
Unter Einstellungen → Design → Belege blendet „Steuerlicher Hinweis auf Belegen“ nur den Hinweistext aus, die USt-IdNr. bleibt stehen. „Steuernummer des Kunden“ entfernt den ganzen Block. Einen eigenen Text hinterlegen Sie unter Tools → xoLanguage. Ob der Text zu Ihren Geschäften passt, etwa bei Ausfuhren oder Reihengeschäften, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.ab 4.9.81
Ihre eigene Nummer steht unter Einstellungen → Design → Belege → Steuernummer Ihres Unternehmens. Auf dem Beleg ist sie ab Werk mit „Steuernummer“ beschriftet. Die E-Rechnung übernimmt denselben Wert als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, siehe nächster Abschnitt. Belegvorlagen, Belegtexte und den Versand von Belegen beschreibt der Leitfaden Bestellungen bearbeiten.
E-Rechnung: Steuerangaben und Voraussetzungen
Die E-Rechnung (ZUGFeRD und XRechnung) enthält dieselben Steuerangaben wie der Beleg, nur maschinenlesbar. Der Shop erzeugt sie, sobald Ihre Stammdaten und die Rechnungsadresse vollständig sind.
Voraussetzungen
- Einstellungen → Design → Belege → Steuernummer Ihres Unternehmens: Ihre USt-IdNr. Die E-Rechnung schreibt diesen Wert als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers.
- Einstellungen → Allgemein → Grundeinstellungen: „Shop-Bankkonto Kontoinhaber“, „Shop-Bankkonto IBAN“ und „Shop-Bankkonto BIC“. Daraus stammt die Bankverbindung der E-Rechnung. Name und Anschrift kommen aus „Shopadresse und Kontaktdaten“.
- Rechnungsadresse der Bestellung: Firma und USt-IdNr.
Wenn die E-Rechnung ausgegraut ist
Fehlt eine Angabe, sind die Einträge für die E-Rechnung im Menü „Belege“ und die Schalter beim Statuswechsel ausgegraut. Fahren Sie mit der Maus über den Eintrag: Der Hinweis „eRechnung-Generierung nicht möglich“ listet auf, was fehlt. Die Bankdaten erscheinen dort unter ihren internen Namen SHOP_BANK_OWNER, SHOP_BANK_IBAN und SHOP_BANK_BIC, die eigene Nummer als STORE_STEUERNUMMER.
Steuerkategorien in der E-Rechnung
| Fall | Kategorie |
|---|---|
| normale Steuer | S mit dem Steuersatz |
| steuerbefreite Bestellung, Ware in ein anderes EU-Land | K (innergemeinschaftliche Lieferung) mit Befreiungsgrundab 4.9.88 |
| steuerbefreite Bestellung, Dienstleistungsprodukte | AE (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) |
| steuerbefreite Bestellung in ein Land außerhalb der EU | AE |
Den Befreiungsgrund schreibt der Shop immer als Code in die E-Rechnung. Der Schalter „Steuerlicher Hinweis auf Belegen“ wirkt nur auf den gedruckten Beleg.ab 4.9.81
Typische Fehler und ihre Abhilfe
Fast jede falsche Steuer lässt sich auf eine dieser Ursachen zurückführen. Prüfen Sie zuerst Land, Kundengruppe und Steuerklasse des Artikels.
| Beobachtung | Ursache | Abhilfe |
|---|---|---|
| Österreich mit 39 % oder ein anderes Land mit der Summe zweier Sätze | Ländersatz angelegt, Satz an der Zone „Europäische Union“ aber stehen gelassen | den EU-Satz auf „EU - Deutschland“ umziehen, siehe OSS einrichten |
| Doppelter Satz, etwa 38 %, in einem einzelnen Land oder Bundesland | Land zweimal in einer Zone oder als ganzes Land und zusätzlich mit Bundesländern | doppelten Eintrag in der Länderzone entfernen, den Health-Check auswerten |
| Privatkunde im EU-Ausland zahlt 19 % statt des Landessatzes | Sätze hängen noch an der Zone „Europäische Union“ | OSS einrichten, wenn Sie mit den Sätzen der Lieferländer abrechnen |
| Firmenkunde im EU-Ausland zahlt Umsatzsteuer | Kundengruppe nicht befreit, Länderkürzel der USt-IdNr. passt nicht zum Lieferland, Abholung oder Lieferung ins Shopland | Kundengruppe des Kunden und USt-IdNr. der Rechnungsadresse prüfen |
| Ein EU-Land ohne Umsatzsteuer | Land fehlt in der Zone „Europäische Union“, oder nach der OSS-Umstellung fehlt der Satz für Land oder Klasse | Health-Check prüfen, fehlende Sätze anlegen |
| Ein Kunde zahlt überall 0 %, auch in Deutschland | seine Kundengruppe steht auf „Kundengruppe von Steuer befreit: Ja“ | Gruppe auf „ja, wenn Ust-ID mit Versandland übereinstimmt“ stellen oder den Kunden umgruppieren |
| Einzelne Artikel ohne Umsatzsteuer | Artikel ohne Steuerklasse oder Klasse ohne Satz für das Land | in der Liste der Steuerklassen die Zeile „ohne Steuersatz“ prüfen und Artikel zuordnen |
| Schweiz oder Großbritannien ohne Umsatzsteuer | keine Zone mit Steuersatz für Länder außerhalb der EU | so vorgesehen, steuerliche Behandlung mit Ihrer Steuerberatung klären |
| Bruttopreise ändern sich nach der OSS-Umstellung | Preise sind netto gespeichert | „Steuer Netto Faktor benutzen“ und Faktor je Land, siehe gleiche Bruttopreise |
| Kein steuerlicher Hinweis auf der Rechnung | keine USt-IdNr. in der Rechnungsadresse, Lieferung ins Shopland, Steuer auf dem Beleg oder Schalter aus | Rechnungsadresse und Kundengruppe prüfen, siehe Belege |
| E-Rechnung nicht wählbar | Bankverbindung, eigene Nummer oder Firma und USt-IdNr. der Rechnungsadresse fehlen | Hinweis am ausgegrauten Eintrag lesen, Angaben ergänzen |
Checkliste
- Land und Bundesland Ihres Unternehmens unter Einstellungen → Allgemein → Grundeinstellungen korrekt.
- Jeder Artikel hat eine Steuerklasse, die Zeile „ohne Steuersatz“ in den Steuerklassen ist leer oder bewusst so gewollt.
- Die Zone „Europäische Union“ enthält alle 27 Mitgliedstaaten, der Health-Check meldet nichts.
- Mit Ihrer Steuerberatung geklärt: deutsche Sätze für die ganze EU oder OSS.
- Bei OSS: kein Satz mehr an der Zone „Europäische Union“, je Land und Klasse genau ein Satz.
- Kundengruppe für EU-Firmenkunden auf „ja, wenn Ust-ID mit Versandland übereinstimmt“, Prüfung der USt-IdNr. eingeschaltet.
- Steuersatz jeder Versandart gesetzt.
- Eigene USt-IdNr. und Bankverbindung für Belege und E-Rechnung gepflegt.
- Testbestellungen für Deutschland, ein EU-Land und, falls Sie dorthin liefern, ein Land außerhalb der EU geprüft.
Häufige Fragen
Warum berechnet der Shop bei Lieferung ins EU-Ausland 19 % statt des Satzes des Lieferlandes?
Wie richte ich die Mehrwertsteuer je EU-Lieferland für das OSS-Verfahren ein?
Warum wird die Mehrwertsteuer doppelt berechnet?
Warum wird Kunden aus dem EU-Ausland Mehrwertsteuer berechnet?
Wie erstelle ich Rechnungen ohne Mehrwertsteuer für Firmenkunden im EU-Ausland?
Warum landet ein Kunde mit USt-IdNr. automatisch in der Händlergruppe?
Warum wird bei Lieferung ins Ausland keine Mehrwertsteuer ausgewiesen?
Wie stelle ich ein, dass Artikel immer 19 % bekommen, und wo ändere ich den Standardsteuersatz?
Beeinflussen die Steuersätze im Backend die Preise im Shop?
Wo stelle ich den Preishinweis „inkl. USt. zzgl. Versand“ ein?
Wie berechne ich Dienstleistungen an Kunden in der Schweiz mit deutscher Umsatzsteuer?
Wie entferne ich den steuerlichen Hinweis von Rechnungen?
Warum sind die Schalter für ZUGFeRD und XRechnung ausgegraut?
Wo trage ich USt-IdNr., Firmennamen und Bankdaten für die E-Rechnung ein?
Erhalten auch Privatkunden eine E-Rechnung?
Wie geht die E-Rechnung an die Rechnungsadresse der Buchhaltung eines Kunden?
Dieser Leitfaden beschreibt die Arbeitsweise im Shopsystem und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
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